CDU Stadtverband Bad Wimpfen

Neue Gemeindeordnung - mehr direkte Demokratie mit Klaus Herrmann(KPV)

Der Stadtverband der CDU Bad Wimpfen hatte den erfahrenen Kommunalpolitiker und Vorsitzenden der KPV (Kommunalpolitische Vereinigung der CDU) Baden-Württemberg Klaus Herrmann (57) aus Ludwigsburg zu Gast. Die "Neue Gemeindeordnung" vom 01. Dezember 2015 birgt doch mehr Frage- als Ausrufungszeichen - war unser Fazit.
"Die Regeln sollen grundsätzlich die Beteiligungs- und Entscheidungsmöglichkeiten der Bevölkerung (insbesondere der Jugendlichen) in den Kommunen erweitern oder vereinfachen sowie die Gremienarbeit für die kommunalen Mandatsträger (Gemeinderäte) verbessern", so das Beteiligungsportal Baden-Württemberg. Im Klartext: Bürgerentscheide werden erleichtert, Bürgerbegehren werden fachlich unterstützt, die Kinder- und Jugendbeteiligung ausgebaut und Einwohneranträge und -versammlungen neu geregelt. Auch die Rechte der Gemeinde- und Kreisräte werden ausgebaut.
 
So wurden die Änderungen von der vorigen Landesregierung (Grün/Rot) dem Bürger verkauft. Bei eingehender Betrachtung haben diese Änderungen jedoch auch einige Fallstricke, den der Teufel liegt bekanntlich im Detail.

Zum Beispiel müssen die Gemeinden jetzt die Jugendlichen bei Themen welche die Jugend betreffen beteiligen, wie dies aber konkret aussehen soll wurde eben nicht geregelt - reicht also eine repräsentative Befragung?

Mit Herrmann, neuer Landesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der Südwest-CDU, hatte sich der CDU Stadtverband einen ausgewiesenen Fachmann geholt, der seit Jahrzehnten in der Kommunalpolitik als Stadt- und Kreisrat tätig ist. Bodenhaftung hat er auch schon mit seinem Beruf, Groß- und Einzelhandelskaufmann, in die Politik eingebracht.Sehr kenntnisreich schilderte er seinen interessierten Zuhörern die gut gewollten neuen Regeln zu mehr Bürgerbeteiligung -auch der Jugendlichen - die noch von der Grün-Roten Vorgängerregierung verabschiedet wurden und zeigte die ein oder andere Schwachstelle auf.

So wurde nicht ganz uneigennützig die Altersbegrenzungen bei den Bürgermeistern geändert, welche jetzt noch älteren Kandidaten die Wählbarkeit ermöglicht.